Zwischenhandel
Ist im Fairen Handel jeglicher Zwischenhandel ausgeschlossen?
Der Faire Handel verhindert ausbeuterischen Zwischenhandel!
Der einzelne Bauer oder Produzent kann sein Produkt kaum direkt an den Verbraucher verkaufen. Er muss sich mit einer Genossenschaft oder zu einer Gruppe zusammen schließen, um gemeinsam zu vermarkten. Bei Handwerk arbeiten Handwerksgruppen oft mit einheimischen engagierten Vermarktungsorganisationen zusammen. Diese handeln Konditionen im Interesse der Produzenten aus. Die Produzentenorganisationen brauchen dann auch im Fairen Handel auf alle Fälle mindestens den „fairen Zwischenhändler“ – die Fair Handelsorganisation, die die Produkte des Produzenten kauft und importiert und dann an den Verbraucher weiter verkauft.
Überwiegend verkaufen die Import- und Großhandels-Organisationen des Fairen Handels die Produkte dann nicht direkt an den Verbraucher, sondern an Wiederverkäufer wie Weltläden oder den Einzelhandel, die den Verkauf an die Endkunden übernehmen.
Als nicht-fairen Zwischenhandel bezeichnen wir u.a. den Zwischenhandel, der die Notlagen der Produzenten ausnutzt, um den Preis für das Produkt zu drücken. Im Bereich Kaffee gehören dazu die so genannten „Coyotes“, die den Bauern den Kaffee zu einem Preis unterhalb des Marktpreises abkaufen, wenn die Bauern dringend auf Geld angewiesen sind. Häufig sind solche „Coyotes“ auch gleichzeitig Geldverleiher oder Fuhrunternehmer, von denen die Bauern abhängig sind.



