FAQ - Sie fragen, wir antworten

1. Werden auf den Röstkaffee aus dem Ursprungsland Einfuhrzölle erhoben?


Es gibt zwar einen allgemeinen EU-Import-Zollsatz von 7,5% auf Röstkaffee. Durch eine Vielzahl von Freihandels-, Präferenz- und Sonderabkommen kommt dieser Zollsatz aber bei keinem der Ursprungskaffees der GEPA zur Anwendung. Daher fällt beim Röstkaffee lediglich die Kaffeesteuer an. Diese zahlt beim Röstkaffee, der im Ursprung geröstet wird, die GEPA. Wichtiger Hinweis: Kaffeesteuer auf Röstkaffee bezahlt grundsätzlich die GEPA, unabhängig davon, ob der Kaffee im Anbauland oder hier geröstet wurde. Die Kaffeesteuer erhebt der deutsche Staat, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Sie ist also keine EU-Steuer. Daher kalkuliert die GEPA die Kaffeesteuer von 2,19€ pro Kilo Kaffee in ihre Verkaufspreise ein.

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