FAQ - Sie fragen, wir antworten

13. Gibt es einen Mindestlohn oder eine tarifliche Vergütung beim Martinshof?


Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Handicap sind in arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnissen und erhalten volle Sozialversicherungsleistungen. Sie bekommen ein monatliches Entgelt. Dieses setzt sich aus dem so genannten Grundbetrag und einem Steigerungsbetrag zusammen. 70 Prozent des erwirtschafteten Gesamterlöses mit den einzelnen Auftraggebern, wie z. B. der GEPA, muss als Entgelt an die Mitarbeiter*innen mit Handicap ausgezahlt werden. In den letzten Jahren hat der Martinshof sogar 100 Prozent gezahlt.

WEITERE INFORMATIONEN

Erfahren Sie mehr über die Menschen beim Martinshof
in unserem Tee-Special

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