Für folgende Produkte kann Mengenausgleich nach Fairtrade International
angewandt werden:
Kakao, Rohrzucker, Fruchtsäfte und Tee.
Mehr Infos zum Thema gibt's im
GEPA-Infoblatt zum Mengenausgleich (12/2015)
Dazu gehört auch das
GEPA-Infoblatt Physischen Rückverfolgbarkeit (12/2015)
Weitere Informationen auf der Website von
Fairtrade Deutschland