Biokunststoffe müssen bis heute im Restmüll oder in den gelben Säcken bzw. in der gelben Tonne entsorgt werden, das gilt auch für die GEPA-Kaffee-Kapseln. Diese sind zwar nach DIN EN 13432 industriell kompostierbar, dennoch schreibt die Bioabfallverordnung vor, dass Verpackungen nicht in die Biotonne geworfen werden dürfen. Das Keimling-Zeichen auf der Rückseite drückt aus, dass das Produkt die Anforderungen für industriell kompostierbare und biologisch abbaubare Verpackungen erfüllt.
Hier finden Sie alle Infos rund um unsere alu- und plastikfreien Kaffeekapseln:
www.gepa.de/faircoffeenow/kapsel
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Näheres zum Material sowie zur Entsorgung der GEPA-Kaffeekapseln