FAQ - Sie fragen, wir antworten

3. Gibt es bei der GEPA Mengenausgleich?


Die GEPA wendet in der Verarbeitung ihrer Produkte in Deutschland und Europa keinen Mengenausgleich an. Hier steuert die GEPA die Verarbeitung selbst. Wir suchen bewusst Verarbeiter, die faire Rohware getrennt von anderer verarbeiten können.

Auch unsere Handelspartner im Süden können in der Regel bei der Verarbeitung fair gehandelte von nicht fair gehandelter Rohware trennen, sodass sie sich nicht vermischen.

Somit können wir sicherstellen:
Was draufsteht ist drin: Was wir von den Produzentenorganisationen fair eingekauft haben, finden Sie auch im Päckchen.

Wenige Ausnahmen:

In Ausnahmefällen können bei GEPA-Produkten Zutaten mit Mengenausgleich eingesetzt werden, wenn es beispielsweise eine kurzfristige Nichtverfügbarkeit einer Zutat gibt.

Grundsätzlich akzeptieren wir den Mengenausgleich im Fairen Handel aber nicht.

GEPA-Orangensaft - Von der Orange bis zum Saft fair & unverwechselbar:

Zusammen mit der Partnerkooperative in Brasilien ist es der GEPA gelungen, das fair gehandelte Orangensaftkonzentrat getrennt von anderem herstellen zu lassen. Seit Sommer 2015 heißt das für den GEPA-Orangensaft, dass nur die Orangen darin enthalten sind, die auch von den Mitgliedern der GEPA-Partnerkooperative geerntet wurden. Dafür wurde ein hoher logistischer Aufwand betrieben, denn: Um eine klare Trennung der Orangen von COOPEALNOR bei der Verarbeitung zu erreichen, müssen mindesten 8 LKWs Orangen gleichzeitig beim Verarbeiter angeliefert werden, damit eine separate Verarbeitung überhaupt möglich ist. Dafür muss die Genossenschaft zusätzlich Lkws anmieten, was mit höheren Kosten verbunden ist.

Kontakt

Wir sind für Sie da

Gerne beraten wir Sie von montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr
 

Tel.: (+49) 202 26683 410
Fax: (+49) 202 26683 411

Mail: wlgr@gepa.de