Die Abkürzung „UVP“ steht für „unverbindliche Preisempfehlung“. Eine Preisbindung kann nur von staatlicher Seite festgesetzt werden. In Deutschland gibt es die gesetzlich festgelegte Buchpreisbindung, die auch für Zeitungen, Zeitschriften, Musiknoten, Landkarten und Medienkombinationen (zum Beispiel ein Sprachkurs mit Buch und CDs) gilt.
Da sich die Weltläden an die UVP der GEPA halten, zahlreiche Supermärkte aber unter diesem UVP verkaufen, kommt es, dass das gleiche GEPA-Produkt im Supermarkt oft günstiger ist als im Weltladen.