Förderung für „Entwaldungsfreie Lieferketten“

GEPA und Kaffeepartner:
EU-Verordnung zum Erhalt der Artenvielfalt

Seit über einem Jahr ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) in Kraft – eine Sorgfaltspflicht zum Erhalt von Artenvielfalt. Sie betrifft unter anderem den Import von Kaffee, Kakao und Palmöl. Jetzt hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen HREDD-Fonds bewilligt, der Fair Trade-Unternehmen wie die GEPA und ausgewählte Kaffeepartner bei der Einhaltung der Maßnahmen fördern soll. Der Fonds ist eine gemeinsame Initiative von Fairtrade Deutschland e.V. und dem Forum Fairer Handel (FFH); sie wird unterstützt von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Die GEPA hat sich hier als Mitglied des FFH an den Inhalten der öffentlichen Projektausschreibung beteiligt. Die genehmigten Projekte befassen sich mit der Erhebung von Geolokalisationsdaten zu landwirtschaftlichen Flächen (inkl. Schulung und Beratung), um die Rückverfolgbarkeit der Produkte weiter zu verbessern. Zudem kann durch die umfassende Datenerhebung sichergestellt werden, dass keine Flächen für die Produktion von Agrarprodukten entwaldet wurden.  

Weitere Infos zum Fonds auf der Website des Forum Fairer Handel: Erste Finanzierungsrunde des HREDD-Fonds erfolgreich abgeschlossen.

Wie hängen HREDD und EUDR zusammen? 

HREDD steht für „Human Rights and Environmental Due Diligence”, also menschenrechtliche und unternehmerische Sorgfaltspflicht. Hier gibt es Parallelen zur EU-Verordnung von entwaldungsfreien Lieferketten. Denn auch bei der EUDR geht es neben dem Schutz von Artenvielfalt auch um Schutz von Menschenrechten (z.B. von Landrechten indigener Völker). Deshalb kann man über den HREDD-Fonds auch Gelder für das EUDR-Projekt beantragen. 

Warum Förderung für EUDR?

Die EUDR wurde von der Gruppe der Importeure zusammen mit den Handelspartnern als das dringendste Thema identifiziert. Es zeigte sich schnell, dass die meisten Partnergenossenschaften in einem ähnlichen Stadium sind: Es wurden Informationen dazu gesammelt, es gibt bereits einzelne Aktivitäten, und in einigen Fällen wurden bereits Geolokalisierungsdaten erhoben. Allerdings fehlt es in verschiedenen Bereichen noch an vertieftem Know-how und die Gesamtkonzepte zur Umsetzung sind noch nicht vorhanden. Wo die Lücken liegen, wird sich erst während der Projektberatung zeigen.

Um welche GEPA-Kaffeepartner geht es?   

Von der Finanzierung profitieren die Kaffeegenossenschaften MEACCE, Bukonzo (beide Uganda), KCU (Tansania), José Olaya und Sol y Café (beide Peru), FEJCEM und Tzeltal Tzotzil (beide Mexiko) sowie COCAFELOL (Honduras) und SOPPEXCCA (Nicaragua).

Die Genossenschaft José Olaya hat letztes Jahr schon an einem Webinar der GEPA zum Thema teilgenommen. Leonid Herrera, Geschäftsführer der Genossenschaft, sagt dazu: „Die Kommunikation von der GEPA war sehr klar, deutlich, durch diese Kommunikationstransfer haben wir einige Aspekte in Vorfeld erledigt, d.h. wir haben die Verordnung verstanden und wir sind dabei diese zu implementieren. Aber die Bauern, die diese Informationsweitergabe nicht bekommen, haben ein richtiges Problem.“

Stand 08/2024

WEITERE INFORMATIONEN

Meldung des Forum Fairer Handel zum Thema (11.7.2024):
Erste Finanzierungsrunde des HREDD-Fonds erfolgreich abgeschlossen

Meldung des Forum Fairer Handel zum Thema (5.6.2024):
Neuer HREDD-Fonds gestartet

Beratung zur European Union Deforestation Regulation (EUDR):
Ausschreibung zum HREDD-Unterstützungsfonds als PDF-Datei herunterladen

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